Tipps zum Kauf einer Ferienimmobilie

Ferien im eigenen Haus machen zu können wünschen sich die meisten Urlauber. Fast 1 Millionen Deutsche haben sich bereits den Traum von der Urlaubsimmobilie im eigenen Land erfüllt. Auch die Zahl der Auslandsimmobilien steigt in Zeiten niedriger Zinsen ständig an.

Prüfen Sie Wohnung und Umgebung auf Herz und Nieren

Eine Ferienimmobilie ist eine sehr gute Investition in die Zukunft. Sie dient als Altersvorsorge und macht unabhängiger. In einer Immobilie in einem beliebten Feriengebiet können Sie Urlaub machen, wann Sie möchten. Unangenehme Nachbarn, schlechtes Essen im Hotel und permanent belegte Liegen am Pool gehören somit der Vergangenheit an. Ihre eigene Liege kann niemand anderer in Beschlag nehmen.
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Kaufen Sie nur nach reiflicher Überlegung

Gerade im Urlaub sieht man häufig schöne Häuser, die den Besitzwunsch wecken. Auch wenn Sie begeistert sind, sollten Sie eine Ferienimmobilie niemals aus einer Urlaubslaune heraus erwerben. Vor dem Kauf sollten Sie Bausubstanz und Lage genau prüfen. Ein Ferienhaus kaufen macht nur Sinn, wenn es eine beliebte Lage hat. Ist das Haus so marode, dass eine aufwändige Sanierung notwendig ist, lohnt sich der Kauf meist nicht.

Lernen Sie Ihr Urlaubsland kennen

Machen Sie sich von Sitten und Gebräuche in Ihrem Urlaubsland ein Bild, dann Haben Sie es später leichter mit der Anpassung. Auch die Gesetze zum Erwerb einer Immobilie sind von Land zu Land verschieden. Machen Sie sich damit vor dem Kauf vertraut. Nützlich sind auch Informationen darüber, wie sich die Immobilienpreise in der Region entwickeln werden.

Ein Ferienhaus, das sich gut vermieten lässt, ist besonders attraktiv. So rechnen sich größtenteils die Investitionen für Renovierung, Möblierung oder Anschaffung. Deutsche können viele Kosten beim heimischen Finanzamt geltend machen. Weil Ferienimmobilien Luxusgüter sind, besteht immer der Druck, die Immobilie gewinnbringend zu vermieten. Ein Leerstand muss möglichst vermieden werden. Um die Unterhaltskosten decken zu können, sollten Sie die Wohnung mindestens ein Drittel des Jahres an Gäste vermieten.
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