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Der Energieausweis gibt Immobilienbesitzern Aufschluss über die Energieeffizienz ihres Gebäudes oder ihrer Wohnung.
Für Käufer oder Mieter ist dies von Vorteil: Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Herden können sie auf einen Blick die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und deren Energieeffizienz erkennen.
Immobilienverkäufer oder -vermieter, die auf einen Makler verzichten möchten, müssen einige Vorschriften beachten. Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 sind die Anforderungen verschärft worden. So muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Zudem sind die Energiedaten in Immobilienanzeigen anzugeben, andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich alle Angelegenheiten rund um den Energieausweis und sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht erledigt wird.
Für Käufer oder Mieter ist dies von Vorteil: Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Herden können sie auf einen Blick die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und deren Energieeffizienz erkennen.
Immobilienverkäufer oder -vermieter, die auf einen Makler verzichten möchten, müssen einige Vorschriften beachten. Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 sind die Anforderungen verschärft worden. So muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Zudem sind die Energiedaten in Immobilienanzeigen anzugeben, andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich alle Angelegenheiten rund um den Energieausweis und sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht erledigt wird.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer gründlichen Analyse des Gebäudes.
Dabei werden Faktoren wie die Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, Außenwände, Decken und Fenster berücksichtigt, um die Wärmeverluste zu berechnen. Auch die Heizungsanlage und andere technische Einrichtungen spielen eine Rolle in der Bewertung. Auf dieser Grundlage wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes ermittelt und auf die jeweilige Einheit (z. B. Wohnung) übertragen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ermittelt den Energieverbrauch für Heizung und
Warmwasser anhand der Verbrauchsinformationen der Bewohner und gibt
so einen praktischen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei spiegelt der Verbrauchsausweis die realen Gegebenheiten wider, einschließlich individueller Nutzungsgewohnheiten und Betriebsweise der Heizungsanlage. Er bietet eine genauere Einschätzung der tatsächlichen Energiekosten, ohne dass umfangreiche Berechnungen der Gebäudeeigenschaften notwendig sind.
