Wohnimmobilienkreditrichtlinie

K.O.-Kriterium für viele Senioren

Die praktische Umsetzung des im März 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zeigt erst nach und nach ihre Auswirkung auf Immobilienfinanzierungen. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit dazu genutzt, um die Kriterien zur Bonitätsprüfung deutlich zu Lasten der Kreditsuchenden zu verschärfen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf den Immobilienmarkt, und zwar insbesondere bei Kreditnehmern der Generationen ab 50plus.

Das Immobiliendarlehen ist ein zweckgebundener Verbraucherkredit. Seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist § 505a BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches die neue zivilrechtliche Grundlage zur Kreditvergabe.
Danach hat der Darlehensgeber vor dem Abschluss eines Vertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. Der Darlehensgeber darf den Vertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Darlehnsvertrag keine erheblichen Zweifel bestehen und es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. Das klingt logisch und schlüssig, hat jedoch in der Alltagspraxis der Kreditvergabe gravierende Auswirkungen zu Lasten von Kreditsuchenden.

Bei jeder Immobilienfinanzierung muss jetzt im Rahmen der Bonitätsbewertung Zweierlei geprüft werden:

  • Kann der Kreditnehmer den Kredit problemlos aus seinem laufenden Einkommen zurückzahlen
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditrückzahlung bis zu seinem Ableben möglich ist
Im Gegensatz zur bisherigen Handhabung ist es nicht mehr ausreichend, dass der Immobilienkredit durch den Gegenwert der Immobilie besichert wird. Jetzt muss auch gewährleistet sein, dass der Senior den Immobilienkredit, gemessen an seiner allgemeinen Lebenserwartung, noch zu Lebzeiten zurückzahlen kann.
Das bedeutet entweder einen niedrigen, dem Renteneinkommen angepassten Immobilienkredit, oder einen Kredit mit möglichst kurzer Laufzeit bei einer extrem hohen Monatsrate. Die wiederum muss zum Monatseinkommen passen.