Renovierungskosten steuerlich absetzen

Beim Wohnungskauf bzw. Hauskauf oder stellt sich oft die gleiche Frage: Muss renoviert oder sogar saniert werden?

Bei Bestandsimmobilien müssen spätestens nach ein paar Jahren diese Maßnahmen in der Regel ergriffen werden.
Schließlich können vor allem Sanierungen lohnenswert sein. Sie verbessern nicht nur den Nutzerkomfort, sondern senken auch die dauerhaft zu tragenden Kosten.
Beim Wohnungskauf bzw. Hauskauf oder stellt sich oft die gleiche Frage: Muss renoviert oder sogar saniert werden?

Bei Bestandsimmobilien müssen spätestens nach ein paar Jahren diese Maßnahmen in der Regel ergriffen werden. Schließlich können vor allem Sanierungen lohnenswert sein. Sie verbessern nicht nur den Nutzerkomfort, sondern senken auch die dauerhaft zu tragenden Kosten.

Renovierungsmaßnahmen sind alles, was das Haus oder die Wohnung instand hält oder modernisiert. Sanierungsmaßnahmen werden auch als „Herstellungskosten“ bezeichnet. Von einer Sanierung spricht man, wenn drei der vier Kernbereiche verbessert werden. Die vier Kernbereiche sind: Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung. Seit 2014 gilt, dass die „Schaffung neuen Wohnraums“ auch steuerlich absetzbar ist. Neuer Wohnraum wird geschaffen, indem zum Beispiel ein Balkon zu einem Wintergarten oder eine Garage zu einem Wohnzimmer umgebaut wird.
Renovierungskosten sparen

Wie Sie diese Kosten absetzen können

Mieter und Eigentümer können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen absetzen.
Es gibt jedoch Einschränkungen. Eigentümer und Mieter dürfen nur 20% der Kosten absetzen. Diese Summe darf allerdings nicht die Höhe von 1.200 € im Jahr überschreiten. Zudem bezieht sich der Maximalbetrag allein auf die Handwerkerleistungen. Darin sind jedoch keinerlei Materialkosten enthalten, sondern nur der Arbeitslohn sowie Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker.

Wer seine Wohnung somit selbst renovieren möchte, darf keine dabei entstehenden Kosten absetzen. Die Rechnungen dürfen zudem nicht in bar erfolgen, da das Finanzamt, auch bei Vorlage der Quittung, die Zahlung dann nicht anerkennt.
Wichtig ist auch, dass dies nur bei Bestandsimmobilien gilt, es lassen sich keine Handwerkerkosten für einen Neubau absetzen.
Vermieter hingegen können alle Renovierungs- oder Sanierungskosten inklusive Materialkosten von der Steuer absetzen, da diese als Werbungskosten gelten
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