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Strengere Richtlinien für Baufinanzierungen
Strengere Richtlinien für Baufinanzierungen
Neues Bundesgesetz für Baufinanzierungen in Arbeit
Im Anschluss an die „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ könnte jetzt eine neugefasste „Baufinanzierungsrichtlinie“ folgen. Was ist damit gemeint?
Die Notwendigkeit zur restriktiveren Vergabe von Baufinanzierungen ergibt sich aus der Finanzkrise und der Immobilienblase vergangener Jahre. Grund und Anlass für die neuerlichen Überlegungen sind die geradezu historisch niedrigen Bauzinsen. Sie haben ein sprunghaft gestiegenes Interesse an Baufinanzierungen zur Folge. Demzufolge sind besonders in Großstädten und Ballungsgebieten die Immobilien zunehmend teurer geworden. Das erhöht die Gefahr einer erneuten Immobilienblase mit der sich daran anschließenden Finanzkrise.
Auf dieses Szenario hat die Deutsche Bundesbank in ihrem 2015er Finanzstabilitätsbericht erstmals und nachhaltig aufmerksam gemacht.
Die Notwendigkeit zur restriktiveren Vergabe von Baufinanzierungen ergibt sich aus der Finanzkrise und der Immobilienblase vergangener Jahre. Grund und Anlass für die neuerlichen Überlegungen sind die geradezu historisch niedrigen Bauzinsen. Sie haben ein sprunghaft gestiegenes Interesse an Baufinanzierungen zur Folge. Demzufolge sind besonders in Großstädten und Ballungsgebieten die Immobilien zunehmend teurer geworden. Das erhöht die Gefahr einer erneuten Immobilienblase mit der sich daran anschließenden Finanzkrise.
Auf dieses Szenario hat die Deutsche Bundesbank in ihrem 2015er Finanzstabilitätsbericht erstmals und nachhaltig aufmerksam gemacht.
Diesen Hinweis nahm der Ausschuss für Finanzstabilität zum Anlass, der Bundesregierung zu empfehlen, den gesetzlichen Rahmen zur weitergehenden Reglementierung für die Vergabe von Bau- & Immobilienfinanzierungen zu schaffen. Akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf wird nicht gesehen. Dennoch möchte das Bundesfinanzministerium mit einem solchen Gesetzesentwurf auf den Ernstfall vorbereitet sein, um dann zeitnah reagieren zu können.
Für die Einhaltung des zukünftigen Gesetzes soll die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig sein.
Für die Einhaltung des zukünftigen Gesetzes soll die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig sein.
Das sind die Eckpunkte
Das Gesetz soll sowohl für Neubau- als auch für Bestandsimmobilien gelten.Für das Fremdkapital einer Bau-/Immobilienfinanzierung soll eine Obergrenze gelten. Das Finanzierungslimit wird durch den Marktwert der Immobilie bestimmt. Ist sie teurer als der Marktwert, erhöht sich das Eigenkapital dementsprechend.Mit einer Amortisationsanforderung soll der Tilgungszeitraum festgelegt werden. Eine Begrenzung der Finanzierungslaufzeit erhöht die Tilgungssumme.
Es soll eindeutig definiert werden, über welchen Zeitraum finanziert wird, und bis wann ein näher bezeichneter Teil des Fremdkapitals getilgt sein muss. Mit Blick auf eine Obergrenze der Gesamtverschuldung des Bauherrn soll ein Kredithöchstbetrag gelten. Maßgebend ist das Verhältnis von Gesamtverschuldung zu Gesamtvermögen. Wird diese Relation nicht eingehalten, erhöht sich das Eigenkapital.
