Mietspiegel richtig lesen

Der Mietspiegel hat mit der Einführung der Mietpreisbremse enorm an Wichtigkeit gewonnen: Vermieter müssen sich nämlich an die "ortsübliche Vergleichsmiete" halten und dürfen diese nicht über zehn Prozent überschreiten, sollte es zu einem Mieterwechsel kommen. In den meisten Städten können Sie diesen Mietspiegel einfach einsehen. Am Anfang ist die Verwirrung groß. Doch eigentlich ist das Dokument ganz einfach zu lesen:
Es gibt eine Erklärung zum Geltungsbereich, zu den Erhebungsmethoden, eine Tabelle mit Grundpreisen und eine Methode mit der wohnwerterhöhende oder mindernde Zu- und Abschläge berechnet werden können.
Zunächst können Sie im Mietspiegel den Grundpreis eines Objekts ablesen. Oft sind die Lage, die sanitäre Ausstattung und die Heizung ausschlaggebende Kriterien für den Preis. Lassen Sie sich von den Spannwerten, die manchmal im Mietspiegel angegeben sind, nicht irritieren - meist wird der Mittelwert genommen.
Danach folgen die Zu- und Abschläge. Diese können zwar variieren, beziehen sich aber meist auf Wohnlage, Küche, Bad, Böden und andere Merkmale. Die Werte können entweder direkt in Euro und Cent oder aber in Punkten angegeben werden.
Haben Sie die den Grundpreis und alle Zu- und Abschläge berücksichtigt, dann kann die Vergleichsmiete errechnet werden. Sollten die Ausstattungsmerkmale in Euro angegeben sein, so werden die Zu- und Abschläge ganz einfach mit dem Grundpreis verrechnet. Bei dem Punktesystem kommen die Spannwerte wieder ins Spiel: Gibt es mehr Pluspunkte, so ist der obere Spannwert zu beachten. Gibt es mehr Minuspunkte, dann ist der untere Wert der zu vergleichende Mietpreis.
Manche Mietspiegel geben allerdings nicht alle Ausstattungsmerkmale an, da es schwer ist, deren Wert zu berechnen. Deswegen haben manche Objekte auch eine allgemeine Mietpreisspannweite von +/- 21 Prozent. Sollte dieser Spielraum aber vom Vermieter in Anspruch genommen werden, müssen plausible Gründe vorliegen.
Städte sind nicht dazu verpflichtet, Mietspiegel herauszugeben. Dann sollten Sie sich trotzdem die vergleichbare Miete aus Mietdatenbanken von Mieter- oder Eigentümerverbänden ansehen. Denn seit einigen Jahren hat jeder Mieter ein Recht darauf zu erfahren, wie viel sein Vormieter bezahlt hat.