Änderungen 2016 für Kaufinteressenten von Neubauten -

EnEV und KfW-Darlehen

Mit dem Jahreswechsel von 2015 zu 2016 gingen viele Veränderungen einher – ob es private Vorsätze sind oder gar Veränderungen, die den Kauf einer Immobilie betreffen. Nachfolgend stellen wir Ihnen neue Regelungen für Neubauten und deren Finanzierung vor.

Wer sich gerne den Wunsch eines Neubaus erfüllen möchte, sollte auf verschiedene Dinge achten, besonders wenn man von KfW-Darlehen profitieren möchte. Wer ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag stellt, hat verschärfte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEv) zu beachten. Diese führt einen erhöhten Energie-Standard für Neubauten ein:

"Der höchstzulässige Jahres-Primärenergie bedarf (zum Heizen, Wassererwärmern, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2014""Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um ca.
20 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2014."

Somit werden die Auflagen weiter verschärft, die bei der Errichtung eines neuen Gebäudes erfüllt werden müssen. Ziel ist es, die Neubauten effizienter zu bauen und sparender zu heizen.

Wen betrifft der erhöhte Baustandard?

Ob der erhöhte Baustandard einen Bauherrn betrifft ist abhängig davon, ob von dem Bauherrn ein Bauantrag eingereicht wird, er eine Bauanzeige erstattet oder das jeweilige Bauvorhanden keine Genehmigung und auch keine Anzeige benötigt.
Weitere Informationen übersichtlich zu den einzelnen Fällen finden Sie hier: www.enev-online.com

Beantragung eines KfW-Darlehens

Wer ein KfW-Darlehen beantragen möchte, kann nur noch bis zum 31.03.2016 Anträge für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70" stellen. Ab dem 01. April wird dieser durch das "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" ersetzt, welches an die verschärften Regelungen der EnEV angepasst wird, dafür aber einen Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 EUR auf die von der KfW-Bank geförderte Darlehenssumme mit sich bringt. Der neue Standard erfüllt die Anforderungen des "KfW-Effizienzhaus 40", sowie die zusätzlichen Bedingungen:
  • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
  • Eine Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungEine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Die Standards "KfW-Effizienzhaus 40" und "KfW-Effizienzhaus 55" bleiben weiterhin bestehen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Anforderungen der jeweiligen Standards, sowie weitere Informationen zu Energieeffizient Bauen der KfW
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